Rechtsdienst - Flückiger AG www.blechschaden.ch

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Rechtsdienst

Unsere Schadenerledigung ist kompetent. Bei Unklarheiten klären wir die Details ab. Bei der Schadenerledigung kann es zu Unstimmigkeiten kommen und die beiden Unfallbeteiligten sehen die Sache unter Umständen nicht gleich.

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Geltendmachung von berechtigten Forderungen. Diese Unterstützung erbringen wir für unsere Kunden kostenlos. Falls nötig erstellen wir elektronische Schadenskizzen, welche den Schadenhergang visualisieren und für Klarheit sorgen können. Unsere Beratung ist objektiv. Nach bestem Wissen und Gewissen analysieren wir den Fall und handeln adäquat:

Wenn wir die Forderung unseres Kunden als gerechtfertigt betrachten, versuchen wir, sein Recht auch durchzusetzen. Es kommt jedoch auch vor, dass unser Kunde sich zwar im Recht zu sein glaubt, wir dies nach objektiven Kriterien, wenn notwendig nach der Konsultierung unseres Verkehrsrechtspezialisten, nicht gleich sehen. In diesen Fällen ist eine Unterstützung leider nicht möglich.

Unser Ziel ist es, zusammen mit dem Schadenpartner nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Wir sehen uns in der Schadenerledigung denn auch mehr als Mediator und schaffen es auch in den allermeisten Fällen, einvernehmliche Lösungen zu finden.

Gelingt dies nicht, unterstützen wir unsere Kunden bei einer notwendigen Forderungsklage. Diese Unterstützung gewähren wir, wenn wir die Forderung als berechtigt betrachten und wir die Chance, vor Gericht Recht zu bekommen, als reell einstufen. Wenn nötig werden wir weitere juristische Abklärungen und externe, unabhängige Gutachten veranlassen.

Unsere Unterstützung beschränkt sich auf den eingetretenen Sachschaden. Für Personenschäden können wir keine rechtliche Unterstützung gewähren.

Subsidiärklausel

Unsere Dienstleistung erbringen wir im Zusammenhang mit einer Instandstellung kostenlos. Falls eine Einigung nicht möglich ist und für die Geltendmachung der Forderung der Rechtsweg beschritten werden muss, bieten wir auch hier die notwendige Unterstützung. Wenn der Kunde eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, wird die Forderung jedoch über diese Versicherung abgewickelt.


 
 
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