Freie Werkstattwahl – dein Recht. Punkt.
Nach einem Unfall entscheidest du, wo dein Auto repariert wird.
Nicht die Versicherung.
Das gilt:
- immer bei Haftpflichtschäden
- auch bei Kaskoschäden ohne Werkstattbindung
Was wir aktuell beobachten
Versicherungen versuchen zunehmend, Kunden in Partnerbetriebe zu steuern – selbst bei Haftpflichtschäden.
Unter anderem die Generali Versicherungen Schweiz:
- kontaktiert Geschädigte per SMS oder Telefon
- wirbt mit angeblich „kostenlosen“ Zusatzleistungen
- behauptet teilweise, ein Ersatzfahrzeug gebe es nur im Partnerbetrieb
Klar gesagt: Das ist illegal
Bei einem Haftpflichtschaden hast du:
- freie Werkstattwahl
- Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall, wenn dein Auto nicht fahrbereit ist
Ein Ersatzfahrzeug ist keine Gratisleistung, sondern gesetzlich geschuldeter Schadenersatz – unabhängig davon, welche Werkstatt du wählst.
Anderes zu behaupten ist irreführend und rechtlich unzulässig.
Unser Standpunkt
Wir akzeptieren keine Einschüchterung, keine Schadensteuerung und keine Falschaussagen gegenüber unseren Kunden.
Wenn Versicherungen dieses Vorgehen für rechtmässig halten, dürfen sie dies gerne gerichtlich klären lassen.
Eine solche Klärung wäre aus unserer Sicht ausdrücklich zu begrüssen.
Unser Tipp
Lass dich nicht unter Druck setzen.
Bring dein Auto dorthin, wo du Vertrauen hast.
Bring dein Auto dorthin, wo du Vertrauen hast.
Wenn du unsicher bist, klären wir das für dich – sachlich, klar und auf deiner Seite.
Häufige Fragen zur Werkstattwahl
Darf mir die Versicherung vorschreiben, wo ich reparieren lassen muss?
Nein. Bei einem Haftpflichtschaden ist die Werkstattwahl immer frei.
Auch bei einem Kaskoschaden ohne Werkstattbindung entscheidest du selbst.
Auch bei einem Kaskoschaden ohne Werkstattbindung entscheidest du selbst.
Die Versicherung bietet mir einen „Gratisersatzwagen“ an – stimmt das?
Beim Haftpflichtschaden ist ein Ersatzfahrzeug keine Gratisleistung, sondern dein gesetzlicher Anspruch, wenn dein Auto nicht fahrbereit ist.
Das gilt unabhängig davon, welche Werkstatt du wählst.
Das gilt unabhängig davon, welche Werkstatt du wählst.
Stimmt es, dass ich nur im Partnerbetrieb ein Ersatzauto erhalte?
Nein. Diese Aussage ist falsch und rechtlich unzulässig.
Die Leistung darf nicht an die Wahl eines Partnerbetriebs geknüpft werden.
Die Leistung darf nicht an die Wahl eines Partnerbetriebs geknüpft werden.
Eine Versicherung hat mich angerufen und unter Druck gesetzt – ist das erlaubt?
Nein. Wiederholte Kontaktaufnahme, Druckausübung oder falsche Behauptungen zur Leistung sind irreführend und nicht zulässig.
Welche Versicherung macht das konkret?
Wir beobachten dieses Vorgehen aktuell unter anderem bei der
Generali Versicherungen Schweiz – insbesondere auch bei Haftpflichtschäden.
Generali Versicherungen Schweiz – insbesondere auch bei Haftpflichtschäden.
Was soll ich tun?
Lass dich nicht verunsichern.
Unterschreibe nichts vorschnell und bring dein Auto dorthin, wo du Vertrauen hast.
Wir klären die Sache für dich – sachlich, rechtlich korrekt und auf Augenhöhe.
Unterschreibe nichts vorschnell und bring dein Auto dorthin, wo du Vertrauen hast.
Wir klären die Sache für dich – sachlich, rechtlich korrekt und auf Augenhöhe.